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Logik von Wertungen

Es geht um die Beziehungen der E-Sphäre zur I-Sphäre. Die E-Sphäre wird hier verkürzt auf strukturelle und logische Probleme, und die I-Sphäre wird auf imperative, moralisch-normative Denkformen zugespitzt.

 

Das sich daraus ergebende System von Theoremen und Methoden – das zum Beispiel auch als „Deontik“ oder Normenlogik bezeichnet werden kann – ist für unsere philosophischen Überlegungen wichtig. So wie das dynamische z/w-Gleichgewicht der Beginn der Entwicklung und die Basis des Seienden ist, so sind alle Erscheinungen der „Praxis“ und der Einzelwissenschaften vom I/E-Schema geprägt.

Diese sind hier genauer zu untersuchen; speziell auch als Relationen zwischen der E-Sphäre und der I-Sphäre; wobei es darum geht, die Unterschiede der Strukturen und Funktionen zwischen E- und I-Seite systematisch darzustellen.

Ein Hauptproblem dabei ist, dass zwar auf einer Meta-Ebene jede Konfiguration vom I-Charakter als Seiendes ( E ) erfasst werden kann, dass aber umgekehrt die E-Formationen nur schwer als Quelle von Zielsetzungen ( I ) zu sehen sind. Das hat zur Folge, dass die Normen in ihrer steuernden, beurteilenden und Verhaltensregeln vorschreibenden Weise in den Wissenschaften meist nur als E- Konfigurationen behandelt werden; nicht aber als I-Varianten, nach den Regeln der I-Sphäre. Bekannt ist der „praktische Syllogismus“. Es wird in ihm aus zwei Prämissen logisch notwendig der Schlusssatz abgeleitet. Alle drei enthalten als inhaltlichen Kern eine I- Konfiguration. Zum Beispiel können es Handlungen sein. – Du sollst Notleidenden helfen; hier ist jemand in Not; also sollst du ihm helfen. – Eine Handlung verdankt sich nach Aristoteles dem Moment des Strebens, das ein mehr oder weniger allgemeines Ziel verfolgt. Die „Richtigkeit“ solcher I bleibt aber strikt getrennt von den formalen Strukturen. Und der inhaltlichen Richtigkeit der I wird keine eigenständige I-Systematik zugestanden.

Die „Praxis“ verbindet dagegen in „spontaner“ Weise die E mit den I . Deshalb sollte man davon ausgehen, dass es im Zusammenhang der „Praxis“ keine „reinen“ E-Formen gibt, sondern nur I/E-Formen.; möglicherweise mit Übergewicht der E-Seite und deren „Wirkungen“. Durch eine mögliche Ungleichgewichtigkeit können diese I/E-Komplexe dann allerdings auch als I wirken.

Wenn in bisherigen Darstellungen deontischer Logik versucht wurde, die logische Struktur normativer Systeme zu erarbeiten, dann wurden die I-Größen sehr bald wie E-Größen behandelt. Das Wesen der moralischen und normativen Beziehungen und Bewusstseinsphänomene ging dabei unter.

Worin bestehen die spezifischen Eigenschaften der Denkformen wie sie als Normen, Imperative, Zielsetzungen, Wünsche, Hoffnungen sprachlich differenziert werden können? Das lässt sich nur beantworten, wenn man die „Strukturen“ der E – Sphäre und der I – Sphäre einbezieht Dazu gehört beispielsweise, dass die E-Seite sich stets „auf-einen-Punkt-hin“ entwickelt, die I-Seite hingegen grundsätzlich auf „alles“ verweist. Man kann dabei drei Möglichkeiten des Gerichtetseins der I ausmachen, in die „Weite“, in die „Tiefe“ und eben auf ein Anderes hin. Diese letztere Abwandlung ( I/E ) kann ein neues E erzeugen, also wiederum I ausschalten. Die „Weite“ hat ihr Merkmal von Rw und die Vorstellung von „Tiefe“ der Zielrichtung wird von Rz bestimmt. Beispielhafte Veranschaulichungen dieser drei Richtungsarten lassen sich in der allgemeinen Entwicklung von der Physik des Kosmos und der der Elementarteilchen bis hin zu gesellschaftlichem und subjektzentriertem Interesse ( I ) finden.

Die E – Sphäre und die I – Sphäre schließen einander ersteinmal aus. Also geht es darum, eine neue und höhere philosophische Ebene zu konstituieren, auf der zum Beispiel „I/E“ gerechtfertigt werden kann. Erst auf dieser Ebene können Fragen beantwortet werden, wie die, „ in welchen logischen Beziehungen stehen Normen zur wirklichen Welt und zu menschlichen Handlungen?“

Aus dem Vergleich der beiden Sphären folgt beispielsweise, dass es in der E-Sphäre die Unterscheidung der zwei strikt getrennten Aussagen „wahr und falsch“ gibt. Auf der I-Seite dagegen sind alle Normen ungetrennt und quantitativ nicht auf zwei begrenzt.

Wie verhalten sich E-Strukturen untereinander und wie Normen oder Imperative? Die E sind voneinander isoliert, stehen sogar im Gegensatz zueinander – wie bekanntlich bei „Wahrheit und Falschheit“. In der I-Vielfalt ist eine Abgrenzung zwischen den I schwerlich zu erkennen – und prinzipiell nicht denkbar. Die Eigenschaft der Konsistenz, der Widerspruchsfreiheit kommt nur E- und I/E-Phänomenen zu, nicht aber „reinen“ I- Phänomenen. Ein „Interessen-Gegensatz“ ist immer von der E – Seite bedingt; konkret , von gesellschaftlich knappem E-Niveau zum Beispiel.

Man kann folglich auch nicht formulieren, dass die einzelnen Normen ( I ) ein System bilden können. Wenn aber die I nicht kompatibel sind, dann kann auch deren Systematisierung nicht konsistent sein. Alle Strukturzüge von dem, was man „Systematik“ nennt, kommt der E- Seite allein zu.

Dennoch gibt es eine Gliederung innerhalb der I-Sphäre. Dazu gehört die Einteilung in die Ziele, Willensakte, Hoffnungen des einzelnen Menschen ( Ii ) und in die kollektiven Ik , die gesellschaftlichen Ig sowie deren Relationen als in sich unbegrenzte Übergangsfelder.

Die prinzipiell mannigfaltigen verbalen Variationen – allgemein als „Zielsetzung“, „imperative Äußerung“ ;Willensakt“, „normative Festlegung“ – werden in der philosophischen Diskussion genauer als das „Gebotensein“, das „Gebot der Pflicht“, das „Erlaubtsein“, das „Verbot“ beim Vollzug oder der Unterlassung einer Handlung thematisiert. Diese Ausdrücke lassen sich sämtlich auf Ii , Ik , Ig und auf deren Beziehungen zurückführen.

Die modalitätslogischen Relationen können dann – beispielsweise – verstanden werden. als Ii – Wollen,Wunsch – die normative Modalität des „Gebotenseins“ oder das „Erlaubtsein“ als Verhältnis Ii – Ig . Während das „Verbot“ als Analogon zum logischen „falsch“ und die „Pflicht“ – als Analogon zur logischen „Wahrheit“ – die Durchsetzung des Ig bedeutet.

Wichtig ist, dass es im Unterschied zur E-Sphäre zwischen den I unbegrenzte Übergänge gibt. Es eröffnet sich ein Feld mit tendenziell nicht abzählbar vielen aber endlichen I – Ausprägungen; worauf „Ii – Ig“ verweist.

Wenn man diese unendlichen Übergänge und Analogie-Konstrukte akzeptiert, kann man auf sie die Regeln der Logik anwenden? Das geht nur, wenn die vorhandenen logischen Verfahren ( N-G ) modifiziert werden; zum Beispiel zu dialektischen Verfahren ( N/G ) erweitert werden, und das auch als Einbeziehung der E- und der I-Seite . Das Verhältnis von I zu E , ( I/E ), ist die inhaltliche Erweiterung des methodischen Ansatzes der Dialektik und der Hermeneutik. Konnten wir die methodische Seite der Verstehensproblematik noch als „N/G“ modellieren, so kann man jetzt sagen, dass eine Trennung zwischen N/G und I/E nicht durchzuhalten ist. Eine „Logik der Wertungen“ sagt genau das, die logische und dialektische Methodik und das Faktum der Werte gehen ineinander über. Das zeigt sich vor allem in der wissenschaftlich-philosophischen Praxis

Die Deontik, hier als I/E-Verhältnis, nutzt gleichfalls das abstrakte allgemeine Modell, nach welchem verschiedene wissenschaftlichen Disziplinen aufgebaut sind. besonders deutlich bei der Rechtstheorie und in der Ethik. Vor allem auch in Bereichen wissenschaftlicher Praxis, wie der „Politik“ spielt die „wertende Logik“ eine Rolle. In einer kreativen und planenden Praxis werden zuerst die Ziele ( I ) formuliert . Die Mittel ( E ) und Methoden zur praktischen Verwirklichung der Zielsetzungen haben sich meist danach zu richten.

Auf der hier zu analysierenden abstrakten Ebene geht es zunächst darum, die derzeitigen Entwicklungen und Probleme der E-Seite und auch die Probleme der modernen Logik zu erkennen und zu integrieren, sowie noch näher auf die Struktur der I-Sphäre einzugehen.

Es zeigt sich hier wieder, dass erst durch die Erweiterung der Formallogik die Übergänge zwischen den beiden Seiten, der I-Seite und der E-Seite – auf die es in der Deontik ankommt – näher bestimmt werden können. Wenn der E-Seite die Methodik der N-G zugeschrieben wird, und der I-Seite die Dialektik und andere N/G -Methoden, dann wird mit I/E letztlich das Meta-Verhältnis „N-G zu N/G“ gebildet.

Erst dann werden auch unklare „Analogien“ zwischen der Modallogik – mit ihren Operatoren „notwendig“, „unmöglich“, „möglich“ – und den normativen Aussagen – „erlaubte“, „verbotene“ und „gebotsneutral“ – vertieft erfasst werden. Und das bedeutet, dass die Lücke zwischen der formalen Schlüssigkeit, die Folgerichtigkeit zwischen normativen Sätzen einerseits und der „Richtigkeit“ ethisch-normativer Sätze geschlossen wird.

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