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Gesellschaft

Das philosophische Nachdenken über die menschliche Subjektivität war oft verknüpft mit dem über die Gesellschaft . Die Relation „ Ii zu Ig“ steht für mich im Mittelpunkt dieser Diskussion.

 

Es geht darum, dass die freie Erzeugungskraft individueller Ziele ( Ii ) ebenso durch kollektive Zielsetzungen ( Ik und Ig ) gefördert, behindert oder „aufgehoben“ werden kann. Ig ist die Zielsetzung der kollektiven Gemeinschaften, zum Beispiel, planende oder geforderte Entwürfe als Voraussetzung politischer Selbstbestimmung zu haben.

Gesellschaftlichkeit“ ist dann das Zusammenspiel der Willensbildung bei Individuen, bei sozialen Gruppen und in der Gesamtgesellschaft ( Ii-Ik-Ig,) das vollends kompliziert ist, wenn die E-Seite einbezogen wird. Es ist eine Erweiterung des I/E-Modells.

Die Abwägung des Verhältnisses zwischen Ii und Ig fällt der E-Seite zu, wie das beispielsweise bei individuell erzeugten Imaginationen und Plänen (Ei) geschieht. Das menschliche Subjekt vermag in freier geistiger Tätigkeit, Phantasiegebilde hervorzubringen. Das ist aber immer auch in bestimmtem Maße durch die Möglichkeiten und das Niveau der E-Entwicklung bestimmt.

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Wie ist Ii-Ig/E als Gesellschaftlichkeit philosophisch fundiert? Die hergebrachte wissenschaftliche und philosophische Erklärung und Begründung der Gegenstände der Welt geschieht durch deren Bezug zu den philosophischen Haupteckpunkten. Diese erklären sich zunächst hauptsächlich nur gegenseitig.

So gab es verschiedene philosophische Richtungen, je nachdem, ob Gesellschaftlichkeit vom Individuum her bestimmt werden sollte oder von der „Natur“oder aber vom objektiven Geist.

Es waren dann das gute und sittliche Leben des Individuums oder der gegenseitige Nutzen der Menschen, welche die Konstitution und den Sinn kollektiver Gebilde zur Folge haben.

Das „Naturrecht“ sucht seit der Stoa bis heute nach einer von der Natur her dem Menschen entsprechenden Vergesellschaftsform.

Und die Gesellschaftlichkeit wird durch Strukturen des objektiven Geistes erklärt, wenn die Einteilung der Realität in die irdische und göttliche Gesellschaft durch Augustinus geschieht.

Auch die Vorstellungen der historischen Entwicklung der Gesellschaft werden vom Verhältnis zu den drei anderen Haupt-Eckpunkten bestimmt.

Der bestehenden Gesellschaft eine ideale Alternative gegenüber zu stellen, ist genauso ein philosophisches Element der Entwicklung, wie es das Verhältnis zur Natur und zu den Idealen der individuellen Freiheits- und Gleichheits-Suche ist.

Im Laufe der allgemeinen Entwicklung wird die Vorstellung von Kollektivität eigenständiger. Wie das auch mit der Vorstellung von Subjektivität geschah Die naturrechtliche Bindung des Menschen, als zoon politikon wird ebenso schrittweise beseitigt wie die gesellschaftlichen Entwürfe jetzt freier von Individualismen werden. Es zeigt sich, dass die allgemeine Entwicklung darin besteht, zugleich Bezugsrelationen ( N/G ) wie Trennungsrelationen ( N-G ) zu verstärken

Die historischen Ereignisse und die politisch-theoretischen Diskussionen seit der französischen Revolution, die zum Beispiel auch zu der von Hegel diagnostizierten Unterscheidung von Gesellschaft und Staat führen, zeigen uns wieder das I/E-Verhältnis als Ii-Ik-Ig in Relation zu den E . Die „Gesellschaft“ muss als eine Zusammenfassung ( Ig ) der Interessen und Zielsetzungen ihrer Individuen ( Ii ) und Kollektive ( Ik ) verstanden werden. Die formale Rechtlichkeit sowie die relative Selbständigkeit der staatlichen Institutionen folgt den Strukturierungen der E-Sphäre.

Auch die wissenschaftliche Reflexion über die Gesellschaft ist durch die E und I zu kennzeichnen. So ist die erste Entwicklungsphase der Soziologie jene, die die „positiven“ Zustände ( E ) der Gesellschaftsbildung zeigen will und sich als empirische Sozialwissenschaft der beschreibenden Methode ( G ) bedient

Diese historische Phase wird tendenziell von der funktionalistischen Soziologie abgelöst, welche bereits von Gesellschaft als einem System von Strukturen ( E ) und von Werten und Normen ( I ) ausgeht, letztere aber noch als E „institutionalisiert“ ansieht. Die darauf folgende Entwicklung hebt die vermittelnden dynamischen Aspekte ( N,G ) als Wirkungszusammenhänge und Bezugsperspektiven hervor. Schließlich werden die systemtheoretischen Funktionsmodelle – zum Beispiel die Interaktion zwischen Individuum und Gruppe – als Regelkreissysteme sozialer Aktionen verstanden, die durch Normen und Rollenschemata geprägt sind. Hier stehen System und Rollenschema als E und Norm und „Funktion“ als I , sowie N/G-Vorgänge als „Aktion“ in enger und dementsprechend schwierig zu analysierender Wechselbeziehung zueinander.

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